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Die Konzernverantwortungsinitiative - Was keiner sagt

Die Stellungnahme des Bundesrates zur Konzernverantwortungsinitiative steht seit September 2017 fest: Er bekennt sich zum Schutz der Menschenrechte, der auch als verfassungsmässiger Auftrag verankert ist, erkennt einen Handlungsbedarf in den Bereichen Wirtschaft, Menschenrechte und Umweltschutz, lehnt jedoch die vorgeschlagene Umsetzung der Initiative ab. Zusammenfassend, eine Regulierung im Sinne der Initiative würde den Schweizer Wirtschaftsstandort schwächen. Der Bundesrat vertraut auf Soft Power und weist auf die bereits entwickelten Instrumenten zum Controlling der Menschenrechte bei der Wirtschaft hin.

Von einem Land wie der Schweiz, das den Schutz der Menschenrechte zu seinem Zugpferd gemacht hat, mag die Empfehlung des Bundesrates einem zynisch oder anachronistisch vorkommen. Als ob Wirtschaftsinteressen über Menschenrechten stehen würden. Ist angesichts der zunehmenden Macht der Konzerne der Bund ohnmächtig geworden und unfähig, ihnen Vorschriften zu machen?  Warum ist der Schutz der Menschenrechte im 21. Jh. noch immer keine Selbstverständlichkeit? Und was könnte den Konzernen blühen, die sich um Menschenrechte foutieren? 

Dieser Essay liefert Hintergrundinformation. 

 

Menschenrechte sind mehr, als allgemein angenommen  

Dass die Tragweite der Menschenrechte richtig einzuschätzen ist, liegt zuerst an deren Definition.  Im Allgemeinen versteht man unter Menschenrechte diejenigen Rechte, die allen Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Rasse, von Gesellschaft, Religion oder Kultur, gewissermassen „von Natur aus“ zustehen. Zu den bekanntesten gehören das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit, das Recht auf freie Religionsausübung oder das Recht auf Pressefreiheit. Doch die Menschenrechte haben sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt und vermehrt. Ausserdem werden sie meist fernab der Industriestaaten thematisiert, sodass heute kaum ein Europäer oder eine Europäerin imstande ist, mehr als die bekanntesten Menschenrechte aufzuzählen. Das ist ein Teil des Problems. 

Ein anderer Teil liegt in der Widersprüchlichkeit mancher Theorien  der Internationalen Beziehungen. So wenden die Vertreter des Menschenrechtsrelativismus gegen die Anhänger einer Menschenrechtspolitik ein, dass es wegen der zwischen den Nationen bestehenden, zum Teil erheblichen kulturellen Unterschiede, keine universellen Menschenrechte geben könne. 

Nach dem Zweiten Weltkrieges wurden die Menschenrechte als Reaktion auf die Gräueltaten des Krieges zunehmend, wenn auch zögerlich, kodifiziert. Die UNO-Charta beschreibt die Menschenrechte und Grundfreiheiten jedoch nicht näher. Erst in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 wird ein ausführlicher Katalog sozialer, bürgerlicher und politischer Rechte aufgeführt. Die einzelnen Rechte werden aber nur generell beschrieben und nicht präzisiert. Erst 1976 wurden zwei Menschenrechtspakte verabschiedet, wobei die Menschenrechte durch die zunehmende Vernetzung von universellen und regionalen Menschenrechtsinstrumenten Eingang ins Völkerrecht fanden. Es handelt sich um: den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt). 

 

Menschenrechte gemäss dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte: 

Gleichberechtigung von Mann und Frau; Recht auf Leben; Schutz vor Folter; Schutz vor Sklaverei; Recht auf Freiheit und persönliche Sicherheit; Recht der Festgenommenen auf menschliche Behandlung; Schutz vor Schuldverhaft; Recht auf Freizügigkeit; Recht auf ein faires Gerichtsverfahren; Schutz vor rückwirkenden Gesetzen und Strafen; Recht auf Respektierung der Privatsphäre; Recht auf Gedanken- und Meinungsäusserungsfreiheit; Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit; Recht auf Versammlungs- und Vereinsfreiheit; Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen; Rechte des Kindes; Recht der Inländer, an der Staatswillensbildung zu partizipieren; Recht auf gleichen Schutz durch das Gesetz; Recht der Minderheiten, ihre Kultur, Sprache und Religion zu pflegen.

 

Menschenrechte gemäss dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: 

Recht auf Arbeit; Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen; Recht auf Erholung und Freizeit; Recht, Gewerkschaften zu bilden; Recht auf soziale Sicherheit; Schutz der Familie, Mütter, Kinder und Jugendlichen; Recht auf angemessenen Lebensstandard, Schutz vor Hunger; Recht auf geistige und körperliche Gesundheit; Recht auf Bildung (insb. unentgeltliche Schulpflicht für alle); Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen; Schutz der geistigen und materiellen Interessen als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst. 

 

Die Crux mit dem Völkerrecht

Die UNO verabschiedet Resolutionen, die allesamt völkerrechtlich nicht bindend sind. Somit fehlt dem Völkerrecht eine allgemeine Durchsetzungsinstanz. Einem wirksamen Menschenrechtsschutz steht im Übrigen auch der Grundsatz nationalstaatlicher Souveränität entgegen, da er die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten untersagt. Infolge der zahlreichen massiven Menschenrechtsverletzungen in den Bürgerkriegen der jüngsten Zeit ist jedoch ein Wandel des  Souveränitsverständnisses in der Völkerrechtslehre zu beobachten. Ausserdem haben sich die formulierten menschenrechtlichen Mindeststandards vor allem seit dem Ende des Kalten Krieges zu völkergewohnheitsrechtlichen Normen weiterentwickelt, die unabhängig von vertraglichen Bindungen gelten.

In diesem juristischen Vakuum haben sich oftmals Formen des Menschenrechtsschutzes, die nicht das völkerrechtliche Instrumentarium nutzen, als wirksamer erwiesen. So kann der Menschenrechtsschutz von Staaten mit anderen Politikfeldern, wie z.B. der Handelspolitik, gekoppelt werden. Parallel dazu haben NGOs den Druck auf die Staaten massiv erhöht.

Völkerrechtlich verbindlich sind jedoch die Menschenrechtspakte (Zivilpakt und Sozialpakt), weil sie als Staatsverträge gelten. Die Pakte haben die Errichtung von Kontrollmechanismen ermöglicht, die die Überwachung und Feststellung von Menschenrechtsverletzungen erleichtern. Zentrale Bedeutung besitzt der 2006 in Genf gegründete UN-Menschenrechtsrat, der aber weder über administrative noch über richterliche Macht verfügt. Darauf basieren die UNO-Leitprinzipien von 2011, auf die sich die Konzernverantwortungsinitiative stützt.  Auch die Wirkung der OECD ist mittlerweile erstarkt. 

 

Die Erosion der Staatsmacht

Die Logik der gegenwärtigen Globalisierung scheint mit den Fundamenten des Staates im Widerspruch zu stehen. Sie stellen die Souveränität des Staates in Frage, d. h. seine Entscheidungs- und Kontrollfähigkeit im nationalen Hoheitsgebiet. Auch die Legitimität des Staates wird in Frage gestellt.

Paradoxerweise, während seine Souveränität angezweifelt scheint, bleibt der Staat in den Industriestaaten als Form der politischen Organisation so begehrt, wie noch nie zuvor. Schwache Staaten leiden dagegen unter dem Fehlen starker Institutionen. 

Die Globalisierung ist also kein Prozess, der sich der Logik des Staates widersetzt. Seit den 1970er Jahren waren es die grossen Staaten, die den Eintritt in die heutige Globalisierung begünstigten. Der Staat trägt nicht nur zur Globalisierung bei, sondern stärkt sie auch, indem er von der Zunahme der transnationalen Ströme und Akteure profitiert. Das kann so weit gehen, dass manche Staaten zögern, gegen Konzerne vorzugehen, wenn es darum geht, ihnen Vorschriften zu machen oder gar ihre Machtmissbräuche zu sanktionieren.

Während die Staaten ihre wirtschaftlichen Vorrechte geschmälert sehen, entwickeln sie ihre Aufgaben weiter, um eine wichtige Rolle beizubehalten, und erfinden sich als „strategische“ Staate neu. Sie wollen ein Führer, ein Generalstab sein, der die Koordinierung und Steuerung der Wirtschaft sicherstellt, um sie an die Entwicklungen der Globalisierung anzupassen. Daher setzten sie zunehmend auf Soft Power. Das würde die Haltung des Bundesrates gegenüber der Konzernverantwortungsinitiative erklären: Er lehnt sie ab, weil er auf die eigenen Mechanismen setzt und die Interessen beider Lager vereinigt.

 

Der zunehmende Einfluss der NGOs

Nichtregierungsorganisationen sind keine neuen Strukturen: Die älteste von ihnen ist das Rote Kreuz, das 1864 gegründet wurde. Sie haben jedoch seit den 1960er-70er-Jahren einen sprunghaften Aufschwung erlebt. Ihre Zahl ist sehr schwer einzuschätzen: Allein in den Industrieländern würden sie zwischen 50’000 und 100’000 liegen, doch nur wenige von ihnen verfügen über ausreichende Mittel, um eine internationale Wirkung zu erzielen.

Das internationale Ansehen der NGOs beruht auf der Entwicklung einer wahren nichtstaatlichen Diplomatie, die sich auf spezifische, ja teilweise auf fragwürdigen Handlungsweisen stützt: Denunziations- oder Stigmatisierungsstrategie (shaming), Advocacy (öffentliche Plädoyer oder Aussagen) und Lobbying. Ziel ist es, neben der klassischen Diplomatie einen «track two diplomacy» zu schaffen, der die Zivilgesellschaften repräsentieren soll.

International tätige NGOs wie Amnesty International oder Human Rights Watch können ohne staatsmonopolistische und völkerrechtliche Restriktionen agieren und erzeugen oftmals einen erheblichen öffentlichen Druck, der für politische Lösungen genutzt werden kann. 

 

Der zunehmende Einfluss der Konzerne

„Unternehmen schaffen mit ihren Investitionen Arbeitsplätze und verbessern die Lebensbedingungen.“ Dieses Postulat, dessen die Unternehmen sich gerne bedienen, stimmt aber nur bedingt - und auch nicht überall. Es steht jedoch ausser Frage, dass die Konzerne zu Symbolen der Globalisierung und deren Grenzen geworden sind. Sie sind die dominierenden Akteure der Weltwirtschaft. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung haben sie Einfluss auf die globalen Wirtschaftsregeln, wenn sie sie nicht selbst erstellen können. Zu diesem Zweck haben Unternehmen verschiedene Einflussstrukturen geschaffen wie z.B. das Weltwirtschaftsforum in Davos. Sie haben auch Lobbying-Strukturen geschaffen und gehen ins Bundeshaus ein und aus. Ihr erklärtes Ziel ist es, die Annahme strengerer Vorschriften zu verhindern. 

Aus einer Laune der Natur befinden sich die begehrtesten und noch vorhandenen Rohstoffe wie z.B. Erdöl, Kobalt, Kupfer oder Edelmetalle, nebst in Russland, in den Entwicklungsstaaten Afrikas und Südamerikas. Basisnahrungsmittel oder Genussmittel wie Soja, Palmöl bzw. Kaffee oder Tabak ebenso. Ausgerechnet in den Staaten, die am meisten Mühe haben, die Menschenrechte zu achten und zu fördern. 

Die Wahl der geografischen Ansiedlung der Konzerne beruht also auf zwei Grundsätzen: Zugang und Kontrolle der Rohstoffe und Nutzung der komparativen Vorteile. Bis zur Jahrtausendwende haben die Konzerne der Industriestaaten den Markt dominiert.  Seither sind die Schwellenländer, deren Entwicklung sich zwischen Industrie- und -Entwicklungsstaaten befindet,  dank ihren eigenen Konzernen zu globalen Wirtschaftsakteuren aufgestiegen und folglich zu Konkurrenten der Konzerne der Industrieländer geworden. Parallel dazu haben sich die Verbrauchsmuster geändert: Es wird mehr Qualität zu niedrigeren Preisen gefordert. 

Um in diesem neuen Umfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, werden Transportkosten, Innovation, Forschung und Entwicklung zu immer wichtigeren Faktoren. Das alles schmälert die Gewinnmarge der Konzerne. Unter diesen Umständen mag der Schutz der Menschenrechte und der Umweltstandards, geschweige denn deren Umsetzung, in den Hintergrund geraten.

 

Wenn die Geopolitik ins Rollen kommt…  

Manche Experten würde hier von Geoökonomie sprechen, andere gar von Wirtschaftskrieg. Die Schweiz ist bekanntlich ein rohstoffarmes Land. Doch sie hat sich in den letzten Jahren zu einer gigantischen Rohstoffhändlerin entwickelt. Von den zehn grössten Schweizer Konzernen basieren sieben auf Rohstoffen und Minen und operieren in Entwicklungsstaaten. Zusammen setzen diese sieben Rohstoffriesen fast tausend Milliarden Franken um. Allein Vitol, der grösste unter diesen Konzernen, setzte 2019 225’000 Milliarden Franken um mit gerade 5’400 Angestellten. (1) Das weckt Begehrlichkeiten - bei konkurrierenden Konzernen, aber auch bei Staaten mit verdächtigen Regierungen, die nur davon träumen, Konzerne wie Nestlé, Glencore, Novartis oder Roche, deren Namen und Wirkung weit über den politischen Einfluss der Schweiz hinausgeht, zu zerschlagen und unter sich zu teilen. 

So gesehen sind  Meldungen auf der Website von Amnesty International Schweiz (2), die Schweizer Konzerne ins Visier nehmen, höchst problematisch:  

- Glencore im Kongo: Glencore betreibt im Kongo rund um die Stadt Kolwezi Kupfer- und Kobaltminen. Im Umfeld der Minen kommt es immer wieder zu Umweltverschmutzungen. 

- Glencore in Kolumbien: Glencore betreibt seit Jahren Teile der Kohlenmine El Cerrejon. Die Mine beschmutzt mit ihren 25 Sedimentierungsbecken den Fluss Racheria. 

- Glencore in Sambia: Das Schweizer Fernsehen deckt neue erschütternde Machenschaften auf: Seit fast 20 Jahren vergiftet Glencore die Luft um ihre Kupfermine in Sambia mit Schwefeldioxid. Die ätzenden Gase führen zu schweren Atemwegserkrankungen und Todesfällen. 

- Syngenta: Im zentralindischen Yavatmal wurden 2017 innert 12 Wochen etwa 800 Landarbeiter schwer vergiftet, als sie auf Baumwollfeldern Pestizide ausbrachten. 

- Schweizer Baumwollhändler: Ein Bericht zeigt, dass in Burkina Faso 250’000 Kinder auf Baumwollfeldern arbeiten müssen. Von dieser Praxis profitieren auch Schweizer Baumwollhändler.

Zudem hat unter anderem Le Monde diplomatique die zwei Schweizer Riesen der Rohstoff- und Nahrungsmittelindustrie im Visier:

- „Quand Nestlé faisait espionner Attac (2012): Entre 2003 et 2008, dans le canton de Vaud, deux employées de l’entreprise de sécurité privée Securitas ont infiltré et espionné, pour le compte de Nestlé, la section locale de l’association altermondialiste Attac, qui préparait un livre consacré à la multinationale.“ (3)

- „Les géants des matières premières prospèrent au bord du lac Léman (2012): Le scandale de corruption impliquant un employé genevois de la Société Gunvor, spécialisée dans le négoce du pétrole, en marge d’un contrat avec la République du Congo, a suscité un certain émoi en Suisse. Bien implanté dans le pays, le commerce des matières premières deviendra-t-il pour la Confédération helvétique aussi gênant que le secret bancaire?“ (4)

 

Fazit

Die OECD, mit ihrer medienwirksamen Herausgabe von schwarzen Listen, hat dazu beigetragen, das Schweizer Bankgeheimnis zu zerschlagen. Als dieses Problem beseitigt wurde, kam die Schweiz erneut auf die schwarze Liste der OECD wegen „Steueroasen“.  Die Schweiz hatte gegen eine solch mächtige Akteurin keine Chance.  

Die Konzerne haben von der Globalisierung profitiert. Nun weht ihnen ein rauher Wind entgegen, vor allem denjenigen, die in einem Staat angesiedelt sind, der sich gegen Angriffe von mächtigen Akteuren und deren Interessen nicht erwehren kann. Das ist der Fall in der Schweiz. 

Schweizer Konzerne täten deshalb gut daran, sich ehrlich und proaktiv für den Schutz und die Achtung der Menschenrechte einzusetzen. Tun sie das nicht, droht ihnen im schlimmsten Fall die Zerschlagung, wobei die glücklichen Käufer sich dann kaum mehr um die Menschenrechte scheren würden. Gegebenenfalls würde die Schweiz auf der ganzen Linie verlieren: ihre Konzerne und ihre Reputation als Schützerin der Menschenrechte.  

 

Virginia Bischof Knutti©04.11.2020

 

Legende zur Karte: 

Blau: Europäische Menschenrechtskonvention

Grün: Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker

Rot: Amerikanische Menschenrechtskonvention

Quelle: Wikipedia Commons

 

Quellen:

(1) https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/top-100-die-grossten-konzerne-der-schweiz, gesichtet am 27.10.2020.

(2) https://www.amnesty.ch/de/themen/wirtschaft-und-menschenrechte/konzernverantwortungsinitiative/fallbeispiele-von-menschenrechtsverletzungen, gesichtet am 26.10.2020. 

(3) https://www.monde-diplomatique.fr/carnet/2012-01-27-Nestle-Attac

(4) https://www.monde-diplomatique.fr/2012/12/GUENIAT/48488. 

 

 

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