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Berührungspunkte zwischen Religion und Geopolitik

Erkenntnisse aus einem "Nicht-Ereigniss"

Was hat Religion mit Geopolitik zu tun? Auf den ersten Blick nichts. Auf den zweiten Blick jedoch mehr als allgemein angenommen. 

Anlass für diese Analyse ist weniger die geplatzte Wahl des Bischofs von Chur vom 23. November 2020 als die Empörung, die dieses Ereignis in der Schweiz ausgelöst hat. Die Bischöfe von Basel und St. Gallen, der Abt von Einsiedler oder die Zürcher Synodalratspräsidentin haben den Wahlverzicht heftig kritisiert. Im Gegenzug spricht der Churer Generalvikar von „feindlicher Übernahme“. Ist da etwas dran?

Man braucht den Beschluss des Churer Domkapitels weder zu kommentieren noch zu bewerten, um zu eruieren, ob die heutigen Zustände in der Schweizer Religionslandschaft einen Grund dafür liefern, dass sich plötzlich heftige Debatten über Schweizer Bistümer hinweg entfachen. 

Um das zu verstehen, muss man die Organisation, die Struktur und die Geschichte der Schweizer Bistümer kennen und die Schwachpunkte erkennen. 

 

Ein paar geopolitische Grundsätze zu Beginn 

Die Schweiz kennt keine vollständige Trennung zwischen Kirche und Staat. Die nähere Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat ist gemäss Artikel 72 der Bundesverfassung Sache der Kantone. 

 

Religion ist in erster Linie ein Kult gegenüber einer oder mehreren Gottheiten. Während die Geopolitik beim Menschen territoriale Ambitionen hervorruft, weckt die Religion ein spirituelles Ideal in ihm. A priori ist Geopolitik also im Wesentlichen weltlicher, während Religion im Wesentlichen spiritueller Natur ist. So gesehen können sich also Geopolitik und Religion nur in zwei Fällen begegnen:

1. wenn sich die Geopolitik geistiger Überzeugungen bedient, um ihre Ziele zu erreichen; 

2. wenn die Religion weltliche Ambitionen entfaltet.

Aus diesen beiden Hypothesen ergeben sich wiederum zwei Fragen: 

1. Wie nutzen Staaten oder Teilstaaten die Religion? 

2. Können Religionen unabhängig von Staaten geopolitische Ambitionen entfalten? 

 

Die Religionslandschaft in der Schweiz 

Die Statistik des Bundesamtes für Statistik BFS zur Religionszugehörigkeit seit 1910 zeigt, wie sich die Religionslandschaft in der Schweiz verändert hat: 

- 1910 machten die beiden grössten Glaubensgemeinschaften, die evangelisch-reformierten Landeskirchen und die römisch-katholische Kirche, 98.7 % der Gläubigen aus. 

- Dabei überwog der Anteil der evangelisch-reformierten Landeskirchen (56.2 %) denjenigen der römisch-katholischen Kirche (42.5 %).

- Dieser Trend hielt bis ans Ende der 1970er Jahren an.

- Ab den 1980er Jahren, wohl infolge der Zuwanderung, kehrt sich der Trend und seitdem überwiegt schweizweit der Anteil der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft denjenigen der evangelisch-reformierten. 

- Im Jahr 2018 liegt der Anteil der evangelisch-reformierten Landeskirchen bei 23.8 %, derjenige der römisch-katholischen Kirche bei 35.8 %. 

- Gleichzeitig nimmt der Anteil der anderen Religionszugehörigkeiten und Konfessionslosen zu. (1)

 

Die Frage ist, kann die römisch-katholische Kirche aus dieser demographischen Dynamik einen geopolitischen Nutzen ziehen?  

 

Die sechs Bistümer der Schweiz

In der Schweiz bestehen sechs Bistümer, die dem Heiligen Stuhl direkt unterstellt sind. Dieses Sonderrecht, das einigen deutschsprachigen Bistümern eingeräumt wurde, geht auf den sogenannten Investiturstreit des Mittelalters zurück, in dem Papst und Kaiser mittels der Einsetzung der Bischöfe um ihre Vorherrschaft rangen. Im Verlauf des 19. und 20. Jh. sind diese Sonderrechte modifiziert worden. Nicht so in der Schweiz.

 

Zudem bestehen noch zwei sogenannte Exemten: Das sind die Territorialabteien von Einsiedeln und St-Maurice, die ebenso dem Heiligen Stuhl direkt unterstellt sind.  

 

Seit der 1997 erfolgten Abtrennung des Fürstentums Liechtenstein vom Bistum Chur umfassen die Schweizer Bistümer nur noch schweizerisches Gebiet.

 

Es ist hervorzuheben, dass die Bistümer von St. Gallen und Chur, organisatorisch gesehen, noch immer provisorisch aufgestellt sind. Ich komme später nochmals darauf zurück. 

 

Die Bistumsgrenzen entsprechen denjenigen der Kantone, die sie bilden.

 

Tabelle: Überblick über die sechs Schweizre Bistümer

 

Bistum          Sitz               Kantone                         Katholische Wohnbev. (2018)

____________________________________________________________________________________

 

Basel            Solothurn       AG, BL, BS, BE, JU,         854'401

                                          SO, LU, SH, TG, ZG       

Chur            Chur               GR, OW, NW, SZ, UR      548'481

                                          ZH

St. Gallen     St. Gallen        AI, AR, SG                     203'135

Sitten           Sitten             VS                                 200'331

L-G-F *       Freiburg          FR, GE, NE, VD              494'241

Lugano        Lugano           TI                                 191'052

 

* Lausanne-Genf-Freiburg

 

Quelle: Schweizerische Pastoralsoziologische Institut (SPI)

 

Nach der Reformation haben zwei Bistümer den Sitz gewechselt. So wanderte das Bistum Lausanne-Genf nach Freiburg und wurde zum Bistum Lausanne-Genf-Freiburg; das Bistum Basel ging nach Solothurn, behielt aber seine ursprüngliche Bezeichnung. Somit befinden sich alle Bistumssitze ausnahmslos in mehrheitlich katholischen Kantonen. 

 

Eine Besonderheit der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz ist das in grossen Teilen des Landes bestehende duale System. Ihre Organe gliedern sich in zwei Bereiche mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben. Neben den Organen kirchlichen Rechts (Bistümer, Pfarreien), welche sich in erster Linie um Fragen der Kirchenleitung, der Pastoral, Verkündigung und Sakramente kümmern, existieren die Organe staatlichen Rechts (Kirchgemeinden und kantonale kirchliche Körperschaften), die vor allem um Verwaltungsangelegenheiten, Finanzen, Liegenschaften und Immobilien besorgt sind. Somit sind weltliche von spirituellen Angelegenheiten getrennt, was eine gewisse Zielstrebigkeit im „Geschäfte machen“ zulässt oder legitimiert.

 

Und nun kommen wir zu drei Erkenntnissen.

 

Erkenntnis Nr. 1: Der Einfluss des Heilgen Stuhls auf die Schweiz ist seit jeher begrenzt

Zusammenarbeit trotz Streitigkeiten: Die Beziehung zwischen der Eidgenossenschaft bzw. der modernen Schweiz und dem Heiligen Stuhl sind schon immer etwas kompliziert gewesen. Über die Jahrhunderte hinweg wechseln sich kurze Perioden der Eintracht mit längeren, politischen Auseinandersetzungen und Konflikten. Trotzdem wurde die Zusammenarbeit zwischen der katholischen Schweiz und dem Heiligen Stuhl nie wirklich behindert. Hier die Eckpunkte: 

 

Investiturstreit: Im 11. Jh. führte die wichtige Rolle, welche die Bischöfe als königliche Lehensleute im Deutschen Reich spielten, im sogenannten Investiturstreit zu Spannungen zwischen dem Papst, dem Episkopat und dem König. Diese lösten in Como und Konstanz Schismen aus, in Basel, Chur und Lausanne die Exkommunikation der Bischöfe. Fast die ganze heutige Schweiz hing damals dem Gegenpapst Clemens III. an.

 

Das Grosse Schisma: Im Grossen Schisma des Abendlandes (1378-1417) entschieden sich das Tessin und die eidgenössischen Orte, nicht aber die habsburgischen Gebiete und Basel, für den Papst in Rom und gegen jenen in Avignon. Die Bischöfe von Genf und Lausanne blieben jedoch dem Papst in Avignon bis 1408 bzw. 1410 treu.

  

Die Kontrolle der Alpenpässe: Ein geostrategischer Vorteil der Eidgenossenschaft war die Kontrolle der Alpenpässe. Päpste durchquerten auf ihren Reisen nach Norden die Schweiz meistens auf der Route Grand-Saint-Bernard - Saint-Maurice - Jura. Das verschaffte den Schweizer Bischöfen, insbesondere dem Churer Bischof, etliche Vorteile.

 

Die Nuntiatur: Ab dem 11. Jh. lag die Wahrung der Interessen des Papstes in den enfernten Gebieten des Abendlandes in den Händen von Legaten (meist Kardinälen) und Nuntien. In der Schweiz sind Nuntien seit 1460 an den eidgenössischen Orten bekannt.

 

Die Schweizer Garde: In der frühen Neuzeit waren die Beziehungen von politischen und militärischen Angelegenheiten geprägt. Mit dem Engagement der Schweizer Garde im Vatikan verlieh Papst Julius II. 1512 den Eidgenossen den Ehrentitel Ecclesiasticae

libertatis defensores

 

Die Reformation: Die Reformation verbreitete sich in der Eidgenossenschaft bis 1531, ohne dass der Heilige Stuhl Gegenmassnahmen ergriff. Die fünf Orte sowie Freiburg und Solothurn waren auf sich allein gestellt. 

 

Die Folgen der Französischen Revolution: Im Verlaufe des 16. Jh. und bis zur Helvetik (1798) nahmen die Streitigkeiten zu und führten zu einer Trübung der Beziehung. Den Alltag bestimmten Differenzen zwischen der weltlichen Macht, den Bischöfen und der Nuntiatur. 

 

Die Restauration: Das 19. Jahrhundert ist besonders reich an Ereignissen. Mit der Ernennung eines Nuntius bei der Gesamteidgenossenschaft 1803 gab der Heilige Stuhl die alte Maxime auf, nur mit katholischen Stämmen offizielle Beziehungen zu pflegen. Danach erwies sich die  Restauration als eine günstige Zeit für den Heiligen Stuhl. In enger Zusammenarbeit entwickelte er mit den Kantonen die Neuordnung der kirchlichen

Organisation in der Schweiz. 

 

Der Sonderbundkrieg: Der Sonderbundkrieg (1847-48) wurde wieder zur Zerreissprobe zwischen der Eidgenossenschaft und dem Heiligen Stuhl. Nach der Gründung des Bundesstaats im Herbst 1848 liess sich der Papst nur noch von einem Geschäftsträger mit Sitz in Luzern vertreten. 

 

Abbruch der diplomatischen Beziehungen: Mit dem Kulturkampf erfuhr der Abbau der konfessionellen Spannungen einen Rückschlag. Die Verkündung 1870 über die Unfehlbarkeit des Papstes sowie der Antiklerikalismus der meisten freisinnigen Politiker führten zur offenen Konfrontation. Der Bundesrat brach daraufhin im Dezember 1873 die diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl ab. Allerdings rissen die Kontakte zur römischen Kurie nie vollständig ab. 

 

Die neue Nuntiatur: 1920 wurde die Nuntiatur wieder errichtet, diesmal in der Bundesstadt. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Abschluss der Lateranverträge blieb die Nuntiatur in Bern die einzige amtliche Schaltstelle im Verkehr zwischen dem Heiligen Stuhl und Bern.

 

Festigung der Beziehungen: 1939 liess sich der Bundesrat erstmals bei einer Papstkrönung (Pius XII.) vertreten. In der Zwischenkriegszeit festigte sich die Beziehung erheblich. 1969 hielt sich erstmals ein Papst (Paul VI.) in der Geschichte der modernen Schweiz in unserem Land auf, gefolgt 1984 von Papst Johann Paul II. 

 

Neue Spannungen: In den 1990er Jahren verursachte die Auseinandersetzung um den Churer Weihbischof und späteren Bischof Wolfang Haas neue Spannungen. 

 

Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen: Erst 2004, 130 Jahren nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, anlässlich des zweiten Besuchs des Papstes Johann Paul II., erfolgte eine Normalisierung. Der Bundesrat ernannte einen ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter beim Heiligen Stuhl, allerdings bloss als Seitenakkreditierung. (2) 

 

Summa summarum, mit keinem anderen Staat geht die Schweizer Politik so dreist vor, wie mit dem Vatikan. 

 

Erkenntnis Nr. 2: Die provisorische Struktur des  Bistums Chur macht es angreifbar

 

Ähnlich jeder anderen politischen Organisation ist die Kirche kein Monolith. Sie passt sich den politischen Entwicklungen an, wenn auch etwas langsamer, wenn sie sie nicht selber herbeiführen kann. Die römisch-katholische Kirchenorganisation hat in der Schweiz bereits einige organisatorischen Veränderungen durchlebt. So ist die heutige

Diözeseneinteilung (3) das Ergebnis der Entwicklung im 19. Jh. 

 

Eine Konsequenz davon ist, dass die Französische Revolution und die Säkularisation der Reichskirche 1802/1803 die jahrhundertealte Ordnung der grenzübergreifenden Bistümer und Metropolitanverbände aufgehoben haben. 

 

Daraus folgt, dass seit der Abtrennung des Schweizer Teils des ehemaligen Bistums Konstanz 1815 die Gebiete einzelner Kantone nur provisorisch einem Bistum zugeteilt worden sind - ein Zustand, der heute noch Gültigkeit hat. 

 

So kam es 1823 zur Bildung der kurzlebigen Doppelbistums Chur-St. Gallen. Nach dessen Aufhebung 1833/36 erfolgte 1847 die Errichtung des Bistums St. Gallen, von dem seit 1866 auch die Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden provisorisch administriert werden. 

 

Der Kanton Schwyz trat 1824 definitiv dem Bistum Chur bei. Unter dessen provisorischen Administration stehen allerdings seit 1918 die Kantone Uri, Unterwalden, Glarus und Zürich. Offiziell lautet es so: „Die Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus und Zürich sind strenggenommen kirchenrechtlich nicht Teil des Bistums Chur, sondern eine apostolische Administratur mit dem Bischof von Chur als apostolischem Administrator.“ (4)

 

Erkenntnis Nr. 3: Der Kanton Zürich wird schleichend katholisiert

Gemäss dem Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) betrug 1900 der katholische Bevölkerungsanteil des Bistums Chur 19 %, 1960 32 %. 1970 wohnten 59 % aller Angehörigen der Diözese Chur im Kanton Zürich. (5) Der Trend ist stabil. Im Jahr 2018 sind es 58.7 %. Bereits 1863 erlangten vier katholische Pfarreien, darunter Zürich, die öffentlich-rechtliche Anerkennung - und dies, wohl bemerkt, in einem Kanton, der traditionell als reformiert gilt und dessen Identität stark vom Reformationsgeist geprägt ist. So erfährt der Kanton Zürich, mehr oder weniger merklich, eine zunehmende Katholisierung seiner christlichen Glaubensgemeinschaft. 

 

Noch überwiegt im Kanton Zürich die evangelisch-reformierte Glaubensgemeinschaft (27.1 %) die römisch-katholische (24.8 %) um wenige Prozentpunkte. Aber für wie lange noch? 

 

In den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Schwyz überwiegt die römisch-katholische Glaubensgemeinschaft um ein Vielfaches. In Graubünden sind 44.6 % der Bevölkerung römisch-katholisch, 32.7 % evangelisch-reformiert. In Glarus sind die Verhältnisse ausgeglichen (32.5 % römisch-katholisch vs. 32.6 % evangelisch-reformiert). 

 

Fazit und Schlussfolgerungen  

Hielten sich noch in der Schweiz in den 1970er Jahren die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Glaubensgemeinschaften die Waage, so ist heute aufgrund der Zuwanderung ein deutlicher Trend zur Zunahme der Ersteren festzustellen. 

 

Der Kanton Zürich, der bevölkerungsreichste und wirtschaftlich stärkste Kanton der Schweiz, ist historisch bedingt evangelisch-reformiert orientiert. Es ist unter den heutigen Umständen nicht denkbar, dass die kantonale Zürcher Politik geneigt sein könnte, Chur den Bischofssitz streitig zu machen. Fakt ist jedenfalls, dass das Bistum Chur unter Druck steht und dass der Kanton Graubünden wirtschaftlich und demografisch gesehen im Nachteil ist, sobald es ums Kräftemessen geht. In diesem schwierigen Kontext erweisen sich rundum allzu konservativ empfundene Stellungnahmen aus dem Bistum Chur als zusätzlich kontraproduktiv. Aber es wäre auch nicht erstaunlich, wenn jeder andere Beschluss zur Churer Bischofswahl sowieso in eine heisse Debatte ausgeartet wäre.  

 

Könnte es aber sein, dass die römisch-katholische Kirche die Lage anders einschätzt, dass sie im Prozess der grossen demographischen Umwälzungen der letzten Zeit, die Gelegenheit sieht, an der Kirchenorganisation zu rütteln und neue Verhältnisse zu schaffen? 

 

Zweifellos gibt es also Berührungspunkte zwischen Religion und Geopolitik. Doch politische Ambitionen zu hegen und sie zu verwirklichen, sind zwei verschiedene Sachen. Chur das Bistum zu entreissen und woanders in der Schweiz anzusiedeln, wäre noch das Einfachste. Schwieriger wäre der nächste Schritt zu vollziehen. Denn was soll dann mit dem mächtigen Kanton Zürich geschehen? Soll er ein selbständiges Bistum in einem fundamental reformiert geprägten Kanton gründen? Kaum. Oder einem anderen Bistum unterstellt werden? Bringt nichts.

 

Ich glaube, wenn wir in diesem Land weiterhin friedlich leben wollen, müssen wir lernen, mit Widersprüchen zu leben.

 

Virginia Bischof Knutti©03.12.2020

 

Quellen und Anmerkungen:

Karte: Die katholischen Bistümer der Schweiz 2006, Wikipedia Commons.

 

(1) Bundesamt für Statistik BFS, Religionszugehörigkeit seit 1910, https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home.assetdetail.11607242.html.

(2) Andreas Meyer, Pierre Surchat, Claude Altermatt, Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.11.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007343/2012-11-02/, konsultiert am 01.12.2020.

(3) Diözesen und Bistümer werden im Folgenden als Synonym betrachtet (Anm. der Autorin).

(4) Das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut, https://kirchenstatistik.spi-sg.ch/die-schweizer-bistuemer/, konsultiert am 01.12.2020.

(5) Pierre Surchat: „Chur (Diözese, Fürstbistum)“, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 09.01.2020. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011403/2020-01-09/, konsultiert am 01.12.2020.

(6) Das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut, https://kirchenstatistik.spi-sg.ch/die-schweizer-bistuemer/, konsultiert am 01.12.2020.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Romano Plaz (Donnerstag, 07 Januar 2021 18:18)

    Herzlichen Dank für diese, für Leihen wie ich, kurz und klar verständlich, dargelegten Informationen. Um in der Sache mitzureden und denken wäre ein Dialog ind der Sache von Vorteil.
    Ich danke dir für die laufenden, aktuellen Informationen über das Zeitgeschehen.
    Gruss, romano plaz